In den meisten Fällen nicht, und nur für Gewächshäuser, die mehr als 5 m² groß sind, und in einigen Ländern (z.B. Österreich) für solche, die mehr als 10 m² umfassen.
In bestimmten Situationen können besondere Vorschriften gelten (z.B. landwirtschaftliche Zonen, Denkmalschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Schutzgebiete usw.), und unser DACH-Team hilft Ihnen bei den administrativen Vorschriften und berät Sie diesbezüglich.